Reisen mit Hund

Zur Führung von Hunden in der Öffentlichkeit ist eine Leine mitzuführen, um das Tier jederzeit anleinen zu können.
Zur gegenseitigen Rücksichtnahme sollte ein Hund immer an der Leine geführt werden.


Leinenpflicht

Reisen mit Hunden, Dame spaziert mit Hund an Leine

In folgenden Gebieten der Gemeinde Schwielowsee sind Hunde, außerhalb von befriedeten Besitzungen, an einer reißfesten Leine zu führen.

Caputh

Ortsdurchfahrtsstraßen
Potsdamer Straße, Lindenstraße, Straße der Einheit, Friedrich-Ebert-Straße, Schwielowseestraße, Michendorfer Chaussee
Touristische Bereiche
vom Bootsanleger Schloss Caputh bis zur Eisenbahnbrücke

Ferch

Ortsdurchfahrtsstraßen
Dorfstraße, Mühlengrund, Kammeroder Weg, Glindower Weg, Fercher Straße, Beelitzer Straße
Touristische Bereiche
Parkplatz Strandbad bis Forsthaus Mittelbusch

Geltow

Ortsdurchfahrtsstraßen
Chausseestraße, Hauffstraße bis Baumgartenbrück, Hauffstraße Richtung Wildpark-West, Am Wasser, Caputher Chaussee
Touristische Bereiche
Am Petzinsee, Uferprommenade, Am Grashorn Richtung Wildpark-West

Wildpark-West

Ortsdurchfahrtsstraßen
Havelprommenade, Marktplatz, Fuchsweg

Zudem gilt für Hunde in Verwaltungsgebäuden und Verkehrsmitteln der Maulkorbzwang.


Mitnahme von Hunden

Hunde dürfen nicht

  • auf Kinderspielplätze
  • auf gekennzeichneten Liegewiesen
  • in Badeanstalten

mitgenommen werden.

 

Erlaubt ist die Mitnahme von Hunden an

  • Hundebadestellen
  • an frei-öffentlich zugänglichen Badestellen

mit gegenseitiger Rücksichtnahme.
(ohne Gewähr)


Hundehalterverordnung

Es gilt die Hundehalterverordnung des Landes Brandenburgs.
Weitere Informationen:
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden