Wissenswertes für Gäste zum Thema Kurbeitrag

Herzlich willkommen im Erholungsort Schwielowsee. Wir freuen uns, dass Sie uns besuchen und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt!


Staatlich anerkannter Erholungsort

Die Gemeinde Schwielowsee ist seit 2010 mit ihren Ortsteilen Caputh und Ferch und seit 2012 auch mit dem Ortsteil Geltow staatlich anerkannter Erholungsort. Es wurde viel dafür getan um diesen Titel zu erlangen und wir werden uns weiter bemühen, um den Titel auch in Zukunft zu verteidigen. Tourismus ist keine Pflichtaufgabe, sondern eine freiwillige Aufgabe, die wir entsprechend unserer Möglichkeiten erfüllen. Zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anstellung, Erweiterung, Verbesserung und Unterhaltung ihrer dem Fremdenverkehr dienenden Einrichtungen und Anlagen sowie für die zu diesem Zweck durchgeführten Veranstaltungen wird die Gemeinde Schwielowsee ab 2013 einen Kurbeitrag erheben.

Der Kurbeitrag ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe und darf nur zweckgebunden, ohne die Absicht einer Gewinnerzielung, verwendet werden.

Kurbeitragssatzung
Informationen zur Gästekarte Schwielowsee


Was geschieht mit der Kurtaxe?

Ein Teil der Kurtaxe wird künftig in die Unterhaltung des Tourismusbüros im Ortsteil Caputh mit den Informationssäulen in allen drei Ortsteilen fließen sowie in die Bereitstellung von touristischem Informationsmaterial für Besucher der Gemeinde Schwielowsee (Reisejournal, Kulturkalender, Wanderführer u.v.m.).

Auch die Unterhaltung und Pflege der Uferpromenaden, Grünflächen und Spielplätze, von Rad- und Wanderwegen und der touristischen Beschilderung sind Bestandteile der Verwendung der Kurtaxe. Die Aufzählung lässt sich fortführen: Kauf neuer Bänke und Papierkörbe, Fahrradständer, Kauf neuer Spielgeräte, Bepflanzung von Blumenkübeln und Rabatten, Unterhaltung der Bushaltestellen, Weihnachtsbeleuchtung, …


Wussten Sie, dass

  • die Instandhaltung von Uferpromenaden und Spielplätzen jährlich ca. 8.000 Euro kostet?
  • in Schwielowsee in den letzten Jahren 53.500 Euro in den Spielplatzbau bzw. Ersatz und Ergänzungen ausgegeben wurden
  • eine Parkbank ca. 600 Euro kostet und davon etwa 40 in Caputh, 30 in Ferch und 30 in Geltow und Wildpark-West stehen?
  • 7 Bauhofmitarbeiter ganzjährig für die Pflege der Grünanlagen zuständig sind?
  • der Ausflugsbus 607, der in der Saison am Wochenende zwischen Potsdam-Caputh-Ferch-Petzow-Werder und zurück verkehrt, die Gemeinde Schwielowsee und die Stadt Werder je ca. 8000 Euro kostet?
  • die Gemeinde Schwielowsee jährlich ca. 150.000 Euro an freiwilligen Leistungen an Vereine und Institutionen vergibt, die neben sozialen und sportlichen Aktivitäten auch für das breite kulturelle Angebot in unserer Gemeinde sorgen?

Wir danken Ihnen dafür, dass Sie mit Ihrem Kurbeitrag einen Beitrag zur weiteren Verschönerung unserer Gemeinde Schwielowsee leisten und würden uns sehr freuen, Sie im nächsten Jahr wieder bei uns begrüßen zu dürfen.


Zulässigkeit von Datenerhebungen im Kurbeitragserhebungsverfahren


Zur Erhebung des Kurbeitrages nach § 11 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg werden ein Meldeschein, eine Durchschrift des Meldescheins und Ihre persönliche Gästekarte ausgestellt.   

Zur Abrechnung wird die Durchschrift des Meldescheins von Ihrem Gastgeber an unsere zuständige Stelle im Kultur- und Tourismusamt der Gemeinde Schwielowsee übergeben. Von dieser Durchschrift werden die Belegnummer, der Anreise- und Abreisetag, die Anzahl der mit aufgenommen Personen und die Summe des erhobenen Kurbeitrages in einer Kurbeitrags-Datenbank erfasst. Weitere personenbezogene Daten werden bei der Kurbeitragserfassung nicht gespeichert. Die Durchschriften werden für einen Zeitraum von einem Jahr nach dem Tag Ihrer Anreise aufbewahrt und dann innerhalb von 3 Monaten vernichtet. Das Original des Meldescheins wird von Ihrem Gastgeber ebenso für 1 Jahr aufbewahrt und muss dann innerhalb von 3 Monaten vernichtet werden. Die im Zuge des Meldeschein- / Kurbeitragsverfahrens erhobenen personenbezogenen Daten dürfen grundsätzlich nur für die Zwecke der Erhebung verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte, weder zu kommerziellen noch zu nicht kommerziellen Zwecken, findet nicht statt!

Hinweis
Wenn Ihr Gastgeber Sie mittels eines Newsletters informieren möchte, muss er für die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten eine separate schriftliche Einwilligung für diesen Zweck einholen.

Hintergrund
Die Verpflichtung zur Angabe der personenbezogenen Daten im Meldeschein/Kurbeitragsformular der Gemeinde Schwielowsee beruht auf § 24 Abs. 1 des Brandenburgischen Meldegesetzes. (Die Meldepflicht gibt es bundesweit (siehe § 30 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes).